Die Parteien streiten um ein Grundstück aus der Bodenreform.
Eigentümer des Grundstücks war zunächst der Vater des Beklagten, W. N.. Ihm war das Grundstück aus dem Bodenfonds im Austausch für ein anderes Grundstück übertragen worden, das er als Baugrundstück zum Verkehrswert aus dem Bodenfonds erhalten hatte, das dann jedoch von der örtlichen
Zur Bebauung des Grundstücks war W. N. finanziell nicht in der Lage. Er verstarb am 10. Januar 1961. Er wurde von B. N., der Mutter des Beklagten, beerbt. 1976 wurde B. N. auf Ersuchen des Rates des Kreises als Eigentümerin in das Grundbuch eingetragen. Auch sie war zur Bebauung des Grundstücks nicht in der Lage. Sie nutzte es zunächst als Garten, später überließ sie es zur Bewirtschaftung einem Herrn R.. B. N. verstarb am 17. September 1989. Sie wurde von dem Beklagten beerbt.
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