Die Parteien streiten über einen Rückzahlungsanspruch aus einem geschlossenen Aufhebungsvertrag und eine dagegen gerichtete Aufrechnung des Beklagten.
Der Kläger ist der Insolvenzverwalter über das Vermögen der Firma Z L D S G & C K (Insolvenzschuldnerin). Der Beklagte war bei der Insolvenzschuldnerin seit dem 01.01.1991 als Außendienstmitarbeiter in leitender Stellung zu einem Monatsverdienst von 4.700 EUR tätig.
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