Aufrechnung mit Schadensersatzansprüchen bei Anzeige des Mangels vor der Abnahme
BGH, vom 29.06.1961 - Aktenzeichen VII ZR 174/60
DRsp Nr. 1996/15370
Aufrechnung mit Schadensersatzansprüchen bei Anzeige des Mangels vor der Abnahme
Auch die schon vor dem Abnahme erfolgte Anzeige eines Mangels erhält den Besteller gem. § 639 Abs. 1 in Verbindung mit den §§ 478, 479BGB das Recht, nach Vollendung der Verjährung mit Schadensersatz aufzurechnen.