OLG Düsseldorf - Beschluss vom 09.03.2007
VII-Verg 5/07
Normen:
GWB § 118 Abs. 1 S. 3 ; GWB § 118 Abs. 2 S. 2 ; GWB § 121 ;

Aufschiebende Wirkung der Beschwerde gegen eine Entscheidung der Vergabekammer nach § 118 GWB

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.03.2007 - Aktenzeichen VII-Verg 5/07

DRsp Nr. 2007/18382

Aufschiebende Wirkung der Beschwerde gegen eine Entscheidung der Vergabekammer nach § 118 GWB

Für die aufschiebende Wirkung einer sofortige Beschwerde analog § 118 Abs. 1 S. 3 GWB gegen eine von der Vergabekammer ausgesprochene Verpflichtung des Auftraggebers, die Wertung unter Ausschluss des Angebots des Beigeladenen zu wiederholen, besteht kein Rechtsschutzbedürfnis wenn der erneuten Wertung mit einem Nachprüfungsantrag entgegengetreten werden kann..

Normenkette:

GWB § 118 Abs. 1 S. 3 ; GWB § 118 Abs. 2 S. 2 ; GWB § 121 ;

Entscheidungsgründe:

I. Die Vergabestelle betreibt ein öffentliches Ausschreibungsverfahren zur Vergabe von Schleusendecksdiensten in den großen Schleusen des N...-Kanals in K... für den Zeitraum von Dezember 2006 bis Juni 2008 (nachrangige Dienstleistungen nach Anhang I B zu VOL/A, Kategorien 19 und 20). Nachdem sämtliche anderen Angebote bestandskräftig ausgeschlossen worden sind, befinden sich nur noch die Angebote der Antragstellerin und der Beigeladenen im Vergabeverfahren. Die Beigeladene zu 1 hat sich auf Los 1 beworben, die Beigeladene zu 2 auf das Los 2. Der letzten, unter dem 22.12.2006 abgesandten Bieterinformation zufolge sollte der Zuschlag auf die Angebote der Beigeladenen ergehen.