Aufstellung eines Bebauungsplans für ein Sanierungsgebiet; Rechtsfolgen der Ungültidkeit der Sanierungssatzung
VGH Bayern, vom 14.12.1981 - Aktenzeichen 14 N 81 A.272
DRsp Nr. 1996/17973
Aufstellung eines Bebauungsplans für ein Sanierungsgebiet; Rechtsfolgen der Ungültidkeit der Sanierungssatzung
Die Ungültigkeit einer Sanierungssatzung zieht nicht die Ungültigkeit eines Bebauungsplans nach sich, der im Zuge der beabsichtigten Sanierung aufgestellt worden ist. Sanierungssatzung und Bebauungsplan sind gleichrangige Rechtssätze.