Aufstellung eines exhibitionistischen Gartenzwergs
AG Essen-Borbeck, Beschluß vom 30.12.1999 - Aktenzeichen 19 II 35/99 WEG
DRsp Nr. 2000/5580
Aufstellung eines exhibitionistischen Gartenzwergs
Die Aufstellung eines 50 cm großen Gartenzwerges stellt eine nicht mehr nur unwesentliche Änderung des Erscheinungsbildes der Hausfront dar und setzt, zumindest wenn die Teilungserklärung dies vorsieht, die Zustimmung aller Miteigentümer voraus. Ob die Beseitigung wegen des exhibitionistischen Erscheinungsbildes erforderlich ist, kann dabei offenbleiben.