VGH Bayern, Urteil vom 10.11.1998 - Aktenzeichen 14 B 96.2645
DRsp Nr. 2000/5501
Aufstockung einer Doppelhaushälfte
»Soll im Innenbereich bei offener Bauweise eine grenzständige Doppelhaushälfte über einen giebelseitigen profilgleichen Anbau hinaus einseitig erhöht werden, so braucht der nach außen in Erscheinung tretende Teil der Giebelwand keine Abstandsfläche einzuhalten, sofern sich das Vorhaben nach dem Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung einfügt, insbesondere insoweit die gebotene Rücksicht auf die nachbarlichen Belange nimmt.«