OLG Düsseldorf - Urteil vom 18.12.1998
22 U 148/98
Normen:
BGB §§ 276 633 ;
Fundstellen:
BauR 1999, 519 (Ls)
BauR 1999, 919
DRsp I(138)867-I4i
NJW-RR 1999, 746

Aufwendungsersatz für die Mängelprüfung durch den Bauunternehmer bei fälschlicher Mängelrüge durch den Bauherrn

OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.12.1998 - Aktenzeichen 22 U 148/98

DRsp Nr. 1999/4119

Aufwendungsersatz für die Mängelprüfung durch den Bauunternehmer bei fälschlicher Mängelrüge durch den Bauherrn

»Eine Schadenersatzpflicht des Bauherrn aus positiver Vertragsverletzung wegen unberechtigter Inanspruchnahme eines Baubeteiligten auf Mängelbeseitigung kommt allenfalls in Fällen willkürlicher Inanspruchnahme und zudem nur dann in Betracht, wenn der in Anspruch Genommene im Zeitpunkt seiner Aufwendungen eine fehlende Verantwortlichkeit noch nicht erkannt hatte.«

Normenkette:

BGB §§ 276 633 ;

Sachverhalt: