Aufwendungsersatz für die Mängelprüfung durch den Bauunternehmer bei fälschlicher Mängelrüge durch den Bauherrn
OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.12.1998 - Aktenzeichen 22 U 148/98
DRsp Nr. 1999/4119
Aufwendungsersatz für die Mängelprüfung durch den Bauunternehmer bei fälschlicher Mängelrüge durch den Bauherrn
»Eine Schadenersatzpflicht des Bauherrn aus positiver Vertragsverletzung wegen unberechtigter Inanspruchnahme eines Baubeteiligten auf Mängelbeseitigung kommt allenfalls in Fällen willkürlicher Inanspruchnahme und zudem nur dann in Betracht, wenn der in Anspruch Genommene im Zeitpunkt seiner Aufwendungen eine fehlende Verantwortlichkeit noch nicht erkannt hatte.«