Die Kläger sind Eigentümer und Bewohner von Grundstücken in W., die mit Wohnhäusern bebaut sind und in einem Wohngebiet liegen. Die Häuser liegen ca. 25 bis 200 m nordwestlich und südöstlich des Schienenweges Hamburg - Büchen - Berlin, der dort mitten durch das Wohngebiet führt.
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