Der Kläger verfolgt mit seiner Berufung seine in erster Instanz erfolglose Klage gegen seine Heranziehung zu einem Kläranlagenbeitrag weiter.
Der Kläger ist gemeinsam mit seiner Ehefrau Eigentümer des Grundstücks Flur 18, Flurstück ........ "A-Straße" im Gebiet der Beklagten. Das Grundstück ist mit einem Wohnhaus bebaut. Für die Umgebung des Grundstücks besteht kein Bebauungsplan.
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