OLG Düsseldorf - Beschluß vom 29.12.2000
Verg 31/00
Normen:
GWB § 114 Abs. 3 S. 2, § 116 Abs. 1, §§ 118, 121, 122, 123 ; VwVG §§ 6, 9, 11 Abs. 2, § 13 Abs. 1, § 18 ;
Fundstellen:
NZBau 2001, 582
VergabeR 2001, 62

Ausführung von Teilen der ausgeschriebenen Leistung vor Beendigung des Nachprüfungsverfahrens; Vollstreckung eines Zuschlagsverbots

OLG Düsseldorf, Beschluß vom 29.12.2000 - Aktenzeichen Verg 31/00

DRsp Nr. 2001/15169

Ausführung von Teilen der ausgeschriebenen Leistung vor Beendigung des Nachprüfungsverfahrens; Vollstreckung eines Zuschlagsverbots

1. Ist der Vergabestelle durch Beschluß der Vergabekammer untersagt worden, den Zuschlag auf der Grundlage ihrer bisherigen Wertung zu erteilen, so ist sie gehindert, auch Teile des Auftrags ausführen zu lassen. 2. Das Zuschlagsverbot kann durch die Festsetzung eines Zwangsgeldes vollstreckt werden.

Normenkette:

GWB § 114 Abs. 3 S. 2, § 116 Abs. 1, §§ 118, 121, 122, 123 ; VwVG §§ 6, 9, 11 Abs. 2, § 13 Abs. 1, § 18 ;

Hinweise:

Anmerkung Leinemann, VergabeR 2001, 64

Fundstellen
NZBau 2001, 582
VergabeR 2001, 62