Ausführung von Teilen der ausgeschriebenen Leistung vor Beendigung des Nachprüfungsverfahrens; Vollstreckung eines Zuschlagsverbots
OLG Düsseldorf, Beschluß vom 29.12.2000 - Aktenzeichen Verg 31/00
DRsp Nr. 2001/15169
Ausführung von Teilen der ausgeschriebenen Leistung vor Beendigung des Nachprüfungsverfahrens; Vollstreckung eines Zuschlagsverbots
1. Ist der Vergabestelle durch Beschluß der Vergabekammer untersagt worden, den Zuschlag auf der Grundlage ihrer bisherigen Wertung zu erteilen, so ist sie gehindert, auch Teile des Auftrags ausführen zu lassen.2. Das Zuschlagsverbot kann durch die Festsetzung eines Zwangsgeldes vollstreckt werden.