Die Klägerin verlangt von der Beklagten eine Entschädigung für die Inanspruchnahme ihres Grundbesitzes zur unterirdischen Speicherung von Gas.
Die Klägerin ist Eigentümerin von Grundstücken in Engelbostel bei Hannover, die sie 1953 erworben hat und auf denen sie seit 1955 Ton für ihr Dachziegelwerk abbaut. Die Beklagte, ein Energieversorgungsunternehmen, unterhält u.a. unter diesen Grundstücken seit Anfang der 50er Jahre einen Gastiefspeicher, indem sie die unter der undurchlässigen Tonschicht liegende poröse Sandsteinformation durch Verdrängung des Wassers und Einspeisung des Gases unter Druck zur behälterlosen unterirdischen Speicherung nutzt (sog. Aquiferspeicher).
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