I. Der Antragsteller, der Eigentümer des im Außenbereich der Antragsgegnerin gelegenen Grundstücks Flurstück 8 der Flur 7 ist, wendet sich gegen die am 13. Februar 2003 vom Rat der Antragsgegnerin beschlossene Veränderungssperre Nr. 1 "H. I.", in deren Geltungsbereich sein Grundstück liegt.
Der Antragsteller hat sein Grundstück der Firma J. GmbH zur Aufstellung und zum Betrieb einer Windkraftanlage verpachtet. Die Firma J. GmbH hat sich zur Zahlung der Nutzungsentschädigung ab Inbetriebnahme der Windkraftanlage verpflichtet. Die Firma J. GmbH hat am 6. Januar 2003 bei dem Landkreis die Genehmigung nach dem
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