I. Der Antragsteller beabsichtigt, wegen verschiedener Baumängel an drei für ihn im Bezirk des Landgerichts Hof erstellten Bauobjekten die in Lichtenfels ansässige ausführende Bauunternehmerin (Antragsgegnerin zu 1) sowie den in Fulda wohnhaften Antragsgegner zu 2, dem als Architekt die Planung und Bauüberwachung übertragen war, als Gesamtschuldner in Anspruch zu nehmen.
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