Auslegung einer Klausel in einem Erbbaurechtsvertrag
BGH, Urteil vom 19.09.1984 - Aktenzeichen VIII ZR 351/83
DRsp Nr. 1996/5985
Auslegung einer Klausel in einem Erbbaurechtsvertrag
»Zur Auslegung der Klausel in einem Erbbaurechtsvertrag, die vom Grundstückseigentümer übernommene Verpflichtung, den Heimfall des Erbbaurechts zu verlangen, brauche nicht erfüllt werden, wenn infolge gesetzgeberischer Maßnahmen, insbesondere auf dem Gebiet des Mietpreis- oder Steuerrechts, die freie Preisbildung in der Wohnungswirtschaft beeinträchtigt oder außer Kraft gesetzt werde.«