SchlHOLG - Urteil vom 13.10.2000
14 U 49/00
Normen:
BGB § 333 § 157 ; BauGB §§ 127 § 133 Abs. 2 ;
Fundstellen:
OLGReport-Schleswig 2001, 37
Vorinstanzen:
LG Kiel, - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 346/99

Auslegung einer Klausel über die Tragung von Erschließungsaufwand in einem Grundstückskaufvertrag

SchlHOLG, Urteil vom 13.10.2000 - Aktenzeichen 14 U 49/00

DRsp Nr. 2004/9095

Auslegung einer Klausel über die Tragung von Erschließungsaufwand in einem Grundstückskaufvertrag

Eine Klausel in einem Grundstückskaufvertrag, wonach der Käufer bis zum Zeitpunkt des Besitzübergangs "entstandene" Erschließungsbeiträge zu tragen hat, ist dahingehend auszulegen, dass der bis zum Besitzübergang tatsächlich angefallene Erschließungsaufwand zu tragen ist.

Normenkette:

BGB § 333 § 157 ; BauGB §§ 127 § 133 Abs. 2 ;
Vorinstanz: LG Kiel, - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 346/99
Fundstellen
OLGReport-Schleswig 2001, 37