Auslegung einer Klausel über die Tragung von Erschließungsaufwand in einem Grundstückskaufvertrag
SchlHOLG, Urteil vom 13.10.2000 - Aktenzeichen 14 U 49/00
DRsp Nr. 2004/9095
Auslegung einer Klausel über die Tragung von Erschließungsaufwand in einem Grundstückskaufvertrag
Eine Klausel in einem Grundstückskaufvertrag, wonach der Käufer bis zum Zeitpunkt des Besitzübergangs "entstandene" Erschließungsbeiträge zu tragen hat, ist dahingehend auszulegen, dass der bis zum Besitzübergang tatsächlich angefallene Erschließungsaufwand zu tragen ist.