OLG Köln - Urteil vom 01.12.1997
5 U 126/97
Normen:
BGB § 157 ;

Auslegung eines Grundstückskaufrechts hinsichtlich Erschließungsbeiträgen

OLG Köln, Urteil vom 01.12.1997 - Aktenzeichen 5 U 126/97

DRsp Nr. 1998/2241

Auslegung eines Grundstückskaufrechts hinsichtlich Erschließungsbeiträgen

»Die notariell beurkundete Vereinbarung in einem Grundstücksvertrag: "Erschließungsbeiträge nach BBauG oder BauGB und sonstige Anliegerkosten (Ausbau- und Anschlußbeiträge sowie Kostenersatz für Haus- oder Grundstücksanschlüsse) trägt der Verkäufer, soweit ihm bis zum gestrigen Tage dazu ein Heranziehungsbescheid zugegangen ist. Im übrigen leistet er dem Käufer Gewähr dafür, daß der derzeitige tatsächliche Erschließungszustand abgerechnet und bezahlt ist. Alle übrigen Anliegerkosten trägt der Käufer." ist dahin auszulegen, daß sich der Verkäufer verpflichtet hat, den Käufer von Erschließungsbeiträgen freizustellen, die für vor Vertragsschluß bereits tatsächlich fertiggestellte Erschließungsmaßnahmen erst nach Vertragsschluß erhoben werden.«