Gegen den Beklagten (B. Z.) erging auf Antrag der Kläger am 14. November 1986 ein Mahnbescheid über eine Hauptforderung von 177. 761, 56 DM zuzüglich Zinsen. Der Mahnbescheid wurde am 24. November 1986 unter der Anschrift M. Straße 21 in P., das ist die Geschäftsanschrift einer von dem Beklagten beherrschten GmbH, bzw. GmbH & Co. KG, einer Frau Ba. übergeben. Am 8. Dezember 1986 ging beim Amtsgericht eine auf den "Vordruck für den Widerspruch" angebrachte Erklärung ein. Als Anschrift des Antragsgegners und als Antragsgegner ist auf diesem Schreiben das Unternehmen B. Z. GmbH + Co. KG, M. Straße 21 in P. genannt. Durch entsprechendes Ankreuzen enthielt der vorgedruckte Text die folgende Erklärung:
"Gegen den Mahnbescheid erhebe ich Widerspruch als gesetzlicher Vertreter des Antragsgegners. Der Widerspruch richtet sich gegen den Anspruch insgesamt".
Angefügt ist ferner folgende Erklärung:
"Unser Unternehmen hatte zu keiner Zeit Geschäftsverbindung mit der Firma S. und D. ... (Kläger).
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|