LG Hannover, vom 17.01.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 13 O 213/98
Auslegung und Umfang einer Auftragsübernahme
OLG Celle, Urteil vom 06.11.2003 - Aktenzeichen 14 U 28/03
DRsp Nr. 2005/13565
Auslegung und Umfang einer Auftragsübernahme
Übernimmt ein Einzelunternehmer die weitere Abwicklung und Abrechnung eines von einer GmbH nicht bis zum Ende ausgeführten Bauauftrages, so haftet der Einzelunternehmer nicht ohne weiteres für Rückforderungen des Auftraggebers gegen die GmbH aus Überzahlungen bereits erledigter Aufträge.