I. Die Beschwerdegegnerin zu 2) (im folgenden: Vergabestelle) schrieb im offenen Verfahren Straßen- und Kanalbauarbeiten für die Osttangente in F. aus. Die Bieter hatten nach Ziffer 6 der Bewerbungsbedingungen zur Ausschreibung ggf. Art und Umfang der durch Nachunternehmer auszuführenden Leistungen und die vorgesehenen Nachunternehmer benennen; danach war den Ausschreibungsunterlagen als Anlage ein Nachunternehmerverzeichnis beizufügen.
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