SchlHOLG - Beschluss vom 14.12.2004
6 Verg 4/04
Normen:
GWB § 97 Abs. 1, 7 ; VOB/A § 21 Nr. 1 Abs. 1 S. 3 § 25 Nr. 1 Abs. 1b ;
Fundstellen:
OLGReport-Schleswig 2005, 81
Vorinstanzen:
VK Schleswig-Holstein - VK-SH 21/04 - 23.7.2004,

Ausschließung eines Angebots wegen Fehlens der Nachunternehmererklärung

SchlHOLG, Beschluss vom 14.12.2004 - Aktenzeichen 6 Verg 4/04

DRsp Nr. 2005/5844

Ausschließung eines Angebots wegen Fehlens der Nachunternehmererklärung

1. Ein Angebot ist aus der Angebotswertung auszuschließen, wenn es nicht die geforderten Angaben über Art und Umfang von Nachunternehmerleistungen und die Namen der Nachunternehmer enthält.2. Behauptete frühere ständige Praxis, wonach Nachunternehmererklärungen erst nach Angebotsabgabe angefordert wurden, ist unerheblich, da sie vergaberechtswidrig gewesen wäre.

Normenkette:

GWB § 97 Abs. 1, 7 ; VOB/A § 21 Nr. 1 Abs. 1 S. 3 § 25 Nr. 1 Abs. 1b ;

Gründe:

I. Die Beschwerdegegnerin zu 2) (im folgenden: Vergabestelle) schrieb im offenen Verfahren Straßen- und Kanalbauarbeiten für die Osttangente in F. aus. Die Bieter hatten nach Ziffer 6 der Bewerbungsbedingungen zur Ausschreibung ggf. Art und Umfang der durch Nachunternehmer auszuführenden Leistungen und die vorgesehenen Nachunternehmer benennen; danach war den Ausschreibungsunterlagen als Anlage ein Nachunternehmerverzeichnis beizufügen.