Die (weitere) Verlängerung der aufschiebenden Wirkung gegen den Beschluss der Vergabekammer Nordbayern vom 28.05.2018, Az. RMR-
Der Antrag der Antragstellerin auf Gewährung weiterer Akteneinsicht wird abgelehnt.
III.Die Antragstellerin erhält Gelegenheit, bis zum 24.08.2018 mitzuteilen, ob sie die sofortige Beschwerde aufrechterhält.
IV.Die .Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 24.08.2018 zum Streitwert des Beschwerdeverfahrens Stellung zu nehmen.
I.
Die Vergabestelle hat am 29.12.2017 europaweit im Offenen Verfahren für das Bauvorhaben einer Universität, Gebäude technische Zentrale, Leistungen zur Erneuerung der Energieversorgung (Heizkessel- und BHKW- Anlagen) ausgeschrieben. Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis.
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