OLG Celle - Beschluss vom 24.05.2007
13 Verg 4/07
Normen:
GWB § 97 Abs. 1 ;
Fundstellen:
OLGReport-Celle 2007, 602
OLGReport-Celle 2007, 602

Ausschluss der losweisen Vergabe mehrerer Leistungen

OLG Celle, Beschluss vom 24.05.2007 - Aktenzeichen 13 Verg 4/07

DRsp Nr. 2008/22193

Ausschluss der losweisen Vergabe mehrerer Leistungen

»Es verstößt gegen den Wettbewerbsgrundsatz des § 97 Abs. 1 GWB, wenn in einer Ausschreibung die an und für sich mögliche losweise Vergabe mehrerer Leistungen ausgeschlossen wird, von denen ein Teil nur von einem Bieter erbracht werden kann.«

Normenkette:

GWB § 97 Abs. 1 ;

Gründe:

I. Der Auftraggeber schrieb im Oktober 2006 die Lieferung von Abfallbehältern europaweit im offenen Vergabeverfahren aus. Gegenstand der Ausschreibung waren Behälter in den Größen 40 l (120 l-Korpus mit Einsatz) bis 1.100 l. Der Bekanntmachung war zu entnehmen, dass eine Unterteilung der zu erbringenden Leistungen in Lose nicht vorgesehen war. Zur Beurteilung der Eignung wurden verschiedene Angaben und Unterlagen gefordert, die mit dem Angebot vorzulegen waren. Zuschlagskriterium sollte nur der niedrigste Preis sein.