BayObLG - Beschluss vom 24.01.2003
Verg 30/02
Normen:
GWB § 97 Abs. 4 ; VOB/A § 2 Nr. 1 § 25 Nr. 2 Abs. 1 ;
Fundstellen:
GewArch 2003, 167
NZBau 2003, 633
OLGReport-BayObLG 2003, 299
Vorinstanzen:
Vergabekammer Südbayern 120.3-3194.1-43-10/02,

Ausschluss des Angebots bei fehlender Eintragung in Handwerksrolle

BayObLG, Beschluss vom 24.01.2003 - Aktenzeichen Verg 30/02

DRsp Nr. 2003/3953

Ausschluss des Angebots bei fehlender Eintragung in Handwerksrolle

»Ist ein Bieter wegen seiner fehlenden Eintragung in der Handwerksrolle zur Ausführung der ausgeschriebenen Handwerksleistungen nicht fähig, ist sein Angebot wegen fehlender Eignung auszuschließen.«

Normenkette:

GWB § 97 Abs. 4 ; VOB/A § 2 Nr. 1 § 25 Nr. 2 Abs. 1 ;

Gründe:

I.

Die Antragsgegnerin (Vergabestelle) schrieb im offenen Verfahren nach VOB/A europaweit für den Neubau eines Studentenwohnheims Schreinerarbeiten aus; Nebenangebote waren zugelassen. Das Leistungsverzeichnis enthielt Türen mit Stahlzargen, Ober- und Zwischenblenden, Fensterbänke, WC-Trennwände, Kellerboxen und Regalwände einschließlich Regalböden. Die Antragstellerin, die seit 20.1.1999 mit dem Gewerbe "Einbau von genormten Baufertigteilen" in das Verzeichnis der handwerksähnlichen Gewerbe eingetragen ist, beteiligte sich an der Ausschreibung.