OLG Düsseldorf - Beschluss vom 06.10.2004
VIII Verg 56/04
Normen:
VOB/A § 21 Nr. 2 ;
Fundstellen:
NZBau 2005, 169

Ausschluss eines Angebots wegen Abweichen von technischen Spezifikationen

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.10.2004 - Aktenzeichen VIII Verg 56/04

DRsp Nr. 2005/7170

Ausschluss eines Angebots wegen Abweichen von technischen Spezifikationen

1. Ein Angebot ist gem. § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b VOB/A 2. Abschnitt zwingend von der Wertung auszuschließen, wenn es eine nach § 21 Nr. 1 Abs. 2 VOB/A unzulässige Änderung der Verdingungsunterlagen enthält. Ob diese wesentlich ist, ist unerheblich, da jedwede Änderung der Verdingungsunterlagen zum Ausschluss eines Angebots führt. 2. Ein Abweichen der Angebote und Leistung von vorgesehenen "technischen Spezifikationen" ist nur dann anzunehmen, wenn die Leistung anhand von allgemein formulierten, standardisierten technischen Vorgaben beschrieben ist. Nicht hierunter fallen die vom Auftraggeber individuell für den Einzelfall konkret ausgewählten und geforderten technischen Vorgaben.

Normenkette:

VOB/A § 21 Nr. 2 ;
Fundstellen
NZBau 2005, 169