OLG Brandenburg - Beschluss vom 30.11.2004
Verg W 10/04
Normen:
GWB § 98 § 113 § 116 § 124 Abs. 2 S. 1 ; VOB/A § 21 Nr. 1 Abs. 1 ;
Fundstellen:
NZBau 2005, 238

Ausschluss eines Angebots wegen Unvollständigkeit; Wahllose Bepreisung mit einem einheitlichen Phantasiebetrag

OLG Brandenburg, Beschluss vom 30.11.2004 - Aktenzeichen Verg W 10/04

DRsp Nr. 2005/13352

Ausschluss eines Angebots wegen Unvollständigkeit; Wahllose Bepreisung mit einem einheitlichen Phantasiebetrag

Hat ein Bieter bei einer Vielzahl von Positionen in einem ganzen Titel des Leistungsverzeichnisses einheitlich einen Phantasiebetrag (hier: 0,90 Euro) als Einheitspreis angegeben, der ersichtlich nicht auf einer seriösen Kalkulation beruht, so enthält das Angebot nicht die geforderten Preise und ist wegen Unvollständigkeit auszuschließen.

Normenkette:

GWB § 98 § 113 § 116 § 124 Abs. 2 S. 1 ; VOB/A § 21 Nr. 1 Abs. 1 ;
Fundstellen
NZBau 2005, 238