Ausschluss eines Angebots wegen Unvollständigkeit; Wahllose Bepreisung mit einem einheitlichen Phantasiebetrag
OLG Brandenburg, Beschluss vom 30.11.2004 - Aktenzeichen Verg W 10/04
DRsp Nr. 2005/13352
Ausschluss eines Angebots wegen Unvollständigkeit; Wahllose Bepreisung mit einem einheitlichen Phantasiebetrag
Hat ein Bieter bei einer Vielzahl von Positionen in einem ganzen Titel des Leistungsverzeichnisses einheitlich einen Phantasiebetrag (hier: 0,90 Euro) als Einheitspreis angegeben, der ersichtlich nicht auf einer seriösen Kalkulation beruht, so enthält das Angebot nicht die geforderten Preise und ist wegen Unvollständigkeit auszuschließen.