OLG Düsseldorf - Beschluss vom 09.04.2003 Verg 43/02
Normen:
GO NW § 107 ; VOL/A § 25 Nr. 2 Abs. 1 ;
Fundstellen:
NZBau 2003, 578
Ausschluss eines Angebots wegen Verdacht der Korruption
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.04.2003 - Aktenzeichen Verg 43/02
DRsp Nr. 2006/9764
Ausschluss eines Angebots wegen Verdacht der Korruption
1. Bei der Eignungsprüfung gem. § 25 Nr. 2 Abs. 1VOL/A dürfen bestehende Korruptionsvorwürfe nur dann zur Annahme der Unzuverlässigkeit eines Unternehmens führen, wenn sie auf gesicherten Erkenntnissen beruhen.2. Hat das Unternehmen durch eine betriebene "Selbstreinigung" seine ernstliche Absicht dokumentiert, bekannt werden Verdachtsmomenten nachzugehen und die gebotenen Maßnahmen zu ergreifen, so kann ebenfalls nicht von Unzuverlässigkeit ausgegangen werden.