OLG Celle - Urteil vom 26.06.1998
6 U 21/97
Normen:
VOB/A § 8 Nr. 5, § 25;
Fundstellen:
BauR 2000, 1326
OLGReport-Celle 2000, 213

Ausschluß eines Bieters

OLG Celle, Urteil vom 26.06.1998 - Aktenzeichen 6 U 21/97

DRsp Nr. 2000/8583

Ausschluß eines Bieters

Ein Ausschluß eines Bieters von der Beteiligung an Ausschreibungen im Straßenbau bei Vorhaben mit einem Kostenvolumen über 500.000 DM ist nur gerechtfertigt aufgrund schwerwiegender Vorkommnisse, die allein dauernde Bedenken gegen die Fachkunde und Zuverlässigkeit des Bieters begründen können. Diese können nicht aus dem Auftreten einzelner Fehler, die zudem auf Rüge noch abgestellt worden sind, gefolgert werden.

Normenkette:

VOB/A § 8 Nr. 5, § 25;
Fundstellen
BauR 2000, 1326
OLGReport-Celle 2000, 213