OLG Bremen - Beschluss vom 07.01.2003
Verg 2/02
Normen:
VOB/A § 8 Nr. 3 Abs. 1 § 25 abs. 1 § 26 Nr. 1 ;
Fundstellen:
OLGReport-Bremen 2003, 248
ZfBR 2003, 291
Vorinstanzen:
Vergabekammer Bremen - VK 6/02 -,

Ausschluss eines Bieters von der Wertung mangels Nachweises der Durchführung vergleichbarer Arbeiten; Aufhebung der Aufhebung der Ausschreibung

OLG Bremen, Beschluss vom 07.01.2003 - Aktenzeichen Verg 2/02

DRsp Nr. 2004/8761

Ausschluss eines Bieters von der Wertung mangels Nachweises der Durchführung vergleichbarer Arbeiten; Aufhebung der Aufhebung der Ausschreibung

»1. Ist in der Ausschreibung als Eignungskriterium der Nachweis der Durchführung "vergleichbarer Arbeiten" mit einem bestimmten, auf die Vornahme eines Einzelauftrags bezogenen Mindestwert genannt, so kann ein Bieter nicht allein deshalb von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden, weil er dieses Kriterium nicht erfüllt. 2. Die Vergabestelle kann die Aufhebung der Ausschreibung aufheben und das Vergabeverfahren fortsetzen, wenn ein Aufhebungsgrund gem. § 26 Nr. 1 VOB/A nicht vorgelegen und ein Ausschreibungsteilnehmer deshalb zulässigerweise die Nachprüfung der Aufhebung beantragt hat.«

Normenkette:

VOB/A § 8 Nr. 3 Abs. 1 § 25 abs. 1 § 26 Nr. 1 ;
Vorinstanz: Vergabekammer Bremen - VK 6/02 -,
Fundstellen
OLGReport-Bremen 2003, 248
ZfBR 2003, 291