OLG Naumburg - Beschluss vom 30.07.2004
1 Verg 10/04
Normen:
GWB § 107 § 115 § 118 ; VOL/A § 25 ;
Fundstellen:
OLGReport-Naumburg 2005, 412
Vorinstanzen:
VK Sachsen-Anhalt, vom 30.06.2004 - Vorinstanzaktenzeichen VK 2 - 19/04

Ausschluss eines Bieters wegen mehrfacher Beteiligung an der Ausschreibung; Obliegenheit der Rüge einer nicht produktneutralen Ausschreibung

OLG Naumburg, Beschluss vom 30.07.2004 - Aktenzeichen 1 Verg 10/04

DRsp Nr. 2005/20520

Ausschluss eines Bieters wegen mehrfacher Beteiligung an der Ausschreibung; Obliegenheit der Rüge einer nicht produktneutralen Ausschreibung

»1. Gibt ein Bieter für ein ausgeschriebenes Los nicht nur ein eigenes Angebot ab, sondern bewirbt sich daneben als Mitglied einer Bietergemeinschaft um den Zuschlag auf ein Einzelangebot für dieselbe Leistung (Doppelangebot), so ist der Geheimwettbewerb in Bezug auf beide Angebote grundsätzlich nicht gewahrt. 2. Die Obliegenheit zur Rüge einer vergaberechtswidrigen nicht produktneutralen Ausschreibung besteht bereits nach Erhalt der Verdingungsunterlagen. Es kommt nicht darauf an, ob der Bieter auch Kenntnis davon hat, dass sich u.U. ein Wettbewerber an der Ausschreibung beteiligt, der unmittelbaren Zugang zu dem ausgeschriebenen Produkt hat. 3. Zur Rügefrist bei vermeintlich vergaberechtswidriger Leistungsbeschreibung.«

Normenkette:

GWB § 107 § 115 § 118 ; VOL/A § 25 ;

Gründe: