Der Antrag der Antragstellerin, die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der Vergabekammer Hessen vom 14.3.2018 gemäß §
Der Antragstellerin wird Gelegenheit gegeben, bis zum 24.5.2018 mitzuteilen, ob sie die sofortige Beschwerde weiterverfolgt.
I.
Die Antragsgegnerin schrieb mit EU-Bekanntmachung Nr. 2017/S 075-144381 vom 15.4.2017 Bauleistungen für den Neubau der A an einer Schule ("X") aus, auf das sich die Antragstellerin fristgerecht bewarb.
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