BayObLG - Beschluss vom 18.09.2003
Verg 12/03
Normen:
VOB/A § 25 Nr. 3 Abs. 1 § 25 Nr. 2 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BayObLGReport 2004, 24
BayObLGZ 2003 Nr. 45
BayObLGZ 2003, 240
NZBau 2004, 294
ZfBR 2004, 95
Vorinstanzen:
Vergabekammer Nordbayern - 320.VK-3194-18/03,

Ausschluss eines Unterangebots in Vergabesachen

BayObLG, Beschluss vom 18.09.2003 - Aktenzeichen Verg 12/03

DRsp Nr. 2003/13294

Ausschluss eines Unterangebots in Vergabesachen

»Das Unterangebot eines Bieters, welches in mehreren Einzelpositionen Einheitspreise von 0,01 EUR bzw. 0,05 EUR enthält, kann dann von der Wertung ausgeschlossen werden, wenn der Bieter die niedrigen Preise deshalb aufgenommen hat, weil nach seiner Auffassung die betreffenden Leistungspositionen nicht erforderlich und nicht auszuführen sind, er die Vergabestelle nicht über seine Zweifel an diesen ausgeschriebenen Leistungspositionen in Kenntnis setzt und deshalb das Risiko einer nicht vertragsgerechten und nicht ordnungsgemäßen Leistungserbringung besteht.«

Normenkette:

VOB/A § 25 Nr. 3 Abs. 1 § 25 Nr. 2 Abs. 1 ;

Gründe:

I.