BayObLG - Beschluss vom 29.07.2003
Verg 8/03
Normen:
GWB § 107 Abs. 2 ;
Vorinstanzen:
Vergabekammer Nordbayern - 320.VK 3194 11/03,

Ausschluss eines Unternehmens wegen fehlenden Zertifizierungsnachweises

BayObLG, Beschluss vom 29.07.2003 - Aktenzeichen Verg 8/03

DRsp Nr. 2003/11669

Ausschluss eines Unternehmens wegen fehlenden Zertifizierungsnachweises

»Ausschluss eines Unternehmens von der Wertung mangels Vorlage des in den Ausschreibungsunterlagen geforderten Zertifizierungsnachweises im Angebot.«

Normenkette:

GWB § 107 Abs. 2 ;

Gründe:

I.

Der Antragsgegner (Vergabestelle) schrieb die Einsammlung und Beförderung von Hausmüll und Bioabfall inkl. Behältergestellung sowie die Einsammlung und Beförderung von Sperrmüll auf Abruf und die Verwertung der Metallgegenstände aus dem Sperrmüll im offenen Verfahren nach VOL/A europaweit aus. Als Zuschlagskriterium war der niedrigste Angebotspreis angegeben. Die Antragstellerin und die Beigeladenen zu 1 und 2 gehören zu den Bietern, die Angebote abgegeben haben. Nach Überprüfung der Angebote durch die Vergabestelle lagen preislich das Angebot der Beigeladenen zu 1 an erster, das Angebot der Beigeladenen zu 2 an zweiter und das Angebot der Antragstellerin an dritter Stelle.

Mit Schreiben vom 19.3.2003 teilte der Antragsgegner der Antragstellerin gemäß § 13 Vergabeverordnung (VgV) mit, es sei beabsichtigt, den Zuschlag an die Beigeladene zu 1 zu erteilen, die das preislich günstigste Angebot abgegeben habe.