I.
Der Antragsgegner (Vergabestelle) schrieb die Einsammlung und Beförderung von Hausmüll und Bioabfall inkl. Behältergestellung sowie die Einsammlung und Beförderung von Sperrmüll auf Abruf und die Verwertung der Metallgegenstände aus dem Sperrmüll im offenen Verfahren nach
Mit Schreiben vom 19.3.2003 teilte der Antragsgegner der Antragstellerin gemäß § 13 Vergabeverordnung (VgV) mit, es sei beabsichtigt, den Zuschlag an die Beigeladene zu 1 zu erteilen, die das preislich günstigste Angebot abgegeben habe.
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