OLG Düsseldorf - Beschluss vom 24.05.2007
VII-Verg 12/07
Normen:
GWB § 97Abs. 7 ; GWB § 101 Abs. 4 ;
Fundstellen:
ZfBR 2008, 79

Ausschluss im Vergabeverfahren wegen negativer Referenzen

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.05.2007 - Aktenzeichen VII-Verg 12/07

DRsp Nr. 2007/22463

Ausschluss im Vergabeverfahren wegen negativer Referenzen

1. Bei vorliegenden negativen Referenzen eines Teilnehmers im Vergabeverfahren kann der Auftraggeber diese zum Ausschluss des Teilnehmers zum Anlass nehmen. Der Auftraggeber ist dabei nicht verpflichtet, die Richtigkeit der von früheren Auftraggebern angebrachten Kritik an der Bauausführung des Bieters im Einzelnen zu prüfen oder eine laufende gerichtliche Klärung hinsichtlich geäußerter Vorwürfe abzuwarten, sofern er nicht diese, sondern nur die sich aus den vorliegenden Referenzen bereits ergebende Unzufriedenheit früherer Auftraggeber seiner Prognoseentscheidung über die Fachkunde und Leistungsfähigkeit des Anbieters zugrunde legt. 2. Eine Rechtsverletzung ist nicht schon bei bloßer Rechtswidrigkeit des Vergabehandelns gegeben, sondern setzt voraus, dass der Antragsteller - korrespondierend mit der Antragsbefugnis nach § 107 Abs. 2 GWB - in seiner Rechtsstellung im Vergabeverfahren beeinträchtigt worden ist oder beeinträchtigt zu werden droht.

Normenkette:

GWB § 97Abs. 7 ; GWB § 101 Abs. 4 ;

Entscheidungsgründe:

I.