OLG Düsseldorf - Beschluß vom 29.11.2000
Verg 21/00
Normen:
VOB/A § 21 Nr. 1 Abs. 2, § 24 Nr. 3, § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b;
Fundstellen:
OLGReport-Düsseldorf 2001, 292
VergabeR 2001, 38

Ausschluß von nicht der Leistungsbeschreibung entsprechenden Angeboten

OLG Düsseldorf, Beschluß vom 29.11.2000 - Aktenzeichen Verg 21/00

DRsp Nr. 2001/15171

Ausschluß von nicht der Leistungsbeschreibung entsprechenden Angeboten

»Gemäß den §§ 21 Nr. 1 Abs. 2, 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b VOB/A sind Angebote, die nicht der Leistungsbeschreibung des Auftraggebers entsprechen, von der Wertung auszuschließen. Es spielt keine Rolle, ob die vom Bieter vorgenommenen Änderungen sachlich oder betragsmäßig ins Gewicht fallende Leistungspositionen betreffen; ebensowenig kommt es darauf an, ob die Abweichungen irgendeinen Einfluß auf das Wettbewerbsergebnis haben können.«

Normenkette:

VOB/A § 21 Nr. 1 Abs. 2, § 24 Nr. 3, § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b;
Fundstellen
OLGReport-Düsseldorf 2001, 292
VergabeR 2001, 38