Die Klägerin, die seit ihrer Gründung im Jahre 1937 unter "K-Ko-Gesellschaft Dr. CE & Co. OHG" firmiert und sich verkürzt als "K-
Die Beklagte wird verurteilt,
a) die Löschung des deutschen Wort- und Bildzeichens "K-
b) die Löschung des deutschen Wort- und Bildzeichens "K-
c) den Antrag auf Eintragung des Wortzeichens "K-
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