I.
Am 24.06.2006 machte die Antragsgegnerin den Auftrag "Stoffliche Verwertung des in der Stadt H. anfallenden Altpapiers" im Supplement zum EU-Amtsblatt bekannt. In der Leistungsbeschreibung ist unter Ziffer 3.2 zur Kalkulationsgrundlage bestimmt, dass mit der Überlassung des Altpapiers zur Verwertung auf eigene Rechnung des Auftragnehmers sämtliche Leistungen abgegolten seien. Eine zusätzliche Vergütung für Leistungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag werde nicht gezahlt. Insbesondere gelte:
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