Mit Angebotsanforderung vom 5.5.1995 leitete das KulturamtM (Flurbereinigungsbehörde) die öffentliche Ausschreibung Nr. 4/95 ein. Im Namen und für Rechnung der Beklagten wurden unter anderem die Errichtung von Natursteinmauerwerk mit Treppen bzw. Rampen sowie von Trockenmauern aus Naturstein ausgeschrieben. Geforde rt wurde die Ausführung in einem Steinmaterial, das eine landschaftsgerechte Eingliederung ermöglichen sollte. Die Gesteinsart sowie die Herkunft des Gesteins waren von dem Bieter anzugeben.
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