OLG Saarbrücken - Beschluß vom 22.10.1999
5 Verg 4/99
Normen:
GWB § 97 Abs. 5, § 107 Abs. 3 S. 1; VOL/A § 8 Nr. 1 Abs. 1 ;
Fundstellen:
NVwZ 2000, 596
NZBau 2000, 158

Ausschreibung von Optionen; Tätigkeitsverbote für Organe einer Vergabestelle

OLG Saarbrücken, Beschluß vom 22.10.1999 - Aktenzeichen 5 Verg 4/99

DRsp Nr. 2000/5472

Ausschreibung von Optionen; Tätigkeitsverbote für Organe einer Vergabestelle

»1. Tätigkeitsverbote für die Organe einer Vergabestelle zählen nicht zu den nach § 107 Abs. 3 S. 1 GWB zu rügenden und daher verwirkbaren Verletzungen von Vergabevorschriften. 2. Die Ausschreibung von "Optionen" (Wahl- oder Alternativpositionen) verletzt die Vorwirkung des Gebots, den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen (§ 97 Abs. 5 GWB), und das Gebot einer eindeutigen und erschöpfenden Leistungsbeschreibung (§ 8 Nr. 1 I VOL/A), wenn diese Bestandteile der Ausschreibung ein solches Gewicht in der Wertung erhalten sollen, daß sie der Bedeutung der Haupt- oder Grundpositionen für die Zuschlagsentscheidung gleichkommen.«

Normenkette:

GWB § 97 Abs. 5, § 107 Abs. 3 S. 1; VOL/A § 8 Nr. 1 Abs. 1 ;
Fundstellen
NVwZ 2000, 596
NZBau 2000, 158