VK bei der Bezirksregierung Münster - VK 17/07 - 26.09.2007,
Ausschreibungspflichttiger öffentlicher Bauauftrag in Form einer Baukonzession
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.02.2008 - Aktenzeichen VII-Verg 37/07
DRsp Nr. 2008/5671
Ausschreibungspflichttiger öffentlicher Bauauftrag in Form einer Baukonzession
1. Das Vorliegen eines öffentlichen Bauauftrags ist nicht davon abhängig, ob der öffentliche Auftraggeber in irgendeiner Form Eigentümer des zu errichtenden Bauwerkes wird oder ob ein öffentlicher Verwendungszweck damit verbunden ist. Wird ein öffentliches Grundstück veräußert mit der Verpflichtung, ein bestimmtes Bauwerk darauf zu errichten, liegt ein öffentlicher Bauauftrag in der Form einer Baukonzession vor, der der öffentlichen Ausschreibung bedarf. Ein im Wege der De-facto-Vergabe unter Umgehung des vorgeschriebenen Vergabeverfahrens erteilter Zuschlag ist nichtig.2. Im Fall einer De-facto-Vergabe durch den Auftraggeber ist eine diesbezüglich unterbliebene Rüge nach § 107 Abs. 3GWB unschädlich.