Die Klägerin, eine Werbefirma, begehrt die Verpflichtung der Beklagten zu Erteilung einer Baugenehmigung für vier Plakatanschlagtafeln im Euroformat (260 cm x 360,5 cm). Zwei Tafeln sollen an der Westwand und zwei an der Südwand des Hauses auf dem nordöstlichen Eckgrundstück zwischen Gerauer Straße und Triftstraße, (Flur 20, Flurstück 11/3) Gerauer Straße 15 in Frankfurt am Main - Niederrad angebracht werden und zwar jeweils im Anschluß an die Schaufenster des in diesem Gebäude befindlichen Lebensmittelmarktes (früher HL-Markt, heute Penny-Markt).
Der geplante Standort der Werbetafeln liegt innerhalb des unbeplanten Innenbereichs der Stadt Frankfurt am Main; das Baugebiet entspricht einem allgemeinen Wohngebiet nach der Baunutzungsverordnung.
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