Die Parteien streiten - soweit noch Gegenstand des vorliegenden Berufungsverfahrens - über die Rechtswirksamkeit einer außerordentlichen Arbeitgeberkündigung, über einen Weiterbeschäftigungsanspruch, über Verzugslohnansprüche der Klägerin gegen die Beklagte in Höhe von 36.498,-- EUR brutto sowie über einen Anspruch der Klägerin auf leistungsbezogene Prämie in Höhe von 4.436,53 EUR brutto.
Der Auseinandersetzung liegt im Wesentlichen folgender Sachverhalt zugrunde:
Die Klägerin war seit 01.07.2002 - zuletzt als Teamleiterin Relationship Marketing zu einem Bruttomonatsgehalt von EUR 6.083,- bei der Beklagten beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis wurde mit am selben Tag zugegangenem Schreiben vom 27.01.2004 von der Beklagten außerordentlich gekündigt. Hiergegen wendet sich die Klägerin mit ihrer am 13.02.2004 beim Arbeitsgericht München eingegangenen Kündigungsschutzklage.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|