Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kassel vom 09. Februar 2012 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung.
Der Beklagte betreibt eine Rechtsanwaltskanzlei und beschäftigte die Klägerin als Rechtsanwaltsfachangestellte seit dem 01. August 2011 auf der Basis des Arbeitsvertrags vom 25. Juli 2011 (Bl. 4 d.A.) im wöchentlichen Umfang von 16 Stunden bei einer monatlichen Vergütung von 800,00 € brutto zzgl. 80,00 € Fahrtkostenpauschale.
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