Die Parteien streiten über die Wirksamkeit der vom beklagten Fachverband mit Schreiben vom 30. August 1996 ausgesprochenen außerordentlichen Kündigung von vier Gehalts- bzw. Lohntarifverträgen sowie einer Vereinbarung über die künftige Regelung der Löhne und Gehälter und Ausbildungsvergütungen für die Beschäftigten im Baugewerbe im Beitrittsgebiet.
Die Klägerin ist die Industriegewerkschaft Bau-Agrar-Umwelt. Diese ist Tarifvertragspartei der streitgegenständlichen Tarifverträge sowie Vertragspartei der Vereinbarung vom 25. März 1995.
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