I.
Die Klägerin stellt Ausbauhäuser her. Am 11. November 2002 schlossen die Parteien einen Vertrag über die Lieferung und Errichtung eines Ausbauhauses zu einem Gesamtpreis von 99.990 EUR inklusive Fliesen- und Sanitärpaket. Nach der Anlage 4 zu dem Vertrag (Bl. 12 GA) war der Preis wie folgt zu zahlen:
5 % des in der Bestellung angegebenen Gesamtpreises 30 Tage nach Absendung der Auftragsbestätigung;
80 % nach Fertigstellung des Rohbaus, Auflegung der Dachpfannen und Einbau von Fenstern sowie Hauseingangstüren;
15 % nach Fertigstellung der beauftragten Leistung und Hausübergabe.
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