LG Schwerin, Beschluß vom 26.07.2000 - Aktenzeichen 4 OH 11/00
DRsp Nr. 2001/9921
Auswahl des Sachverständigen
Auch im selbständigen Beweisverfahren ist die Auswahl des Sachverständigen allein Sache des Gerichts. Ein von dem Antragsteller vorgeschlagener Sachverständiger ist nicht zu bestellen, wenn einer von mehreren Antragsgegnern widersprochen hat.