Auswahl von Flächen für naturschutzrechtliche Ersatzmaßnahmen
VGH Bayern, Urteil vom 21.12.1999 - Aktenzeichen 20 A 99.40023
DRsp Nr. 2000/5492
Auswahl von Flächen für naturschutzrechtliche Ersatzmaßnahmen
»Die Auswahl der Flächen für naturschutzrechtliche Ersatzmaßnahmen bei einer Fachplanung (Art. 6a Abs. 3BayNatSchG) folgt vorrangig fachlichen Gesichtspunkten. Es besteht kein Grundsatz, wonach die Flächen proportional auf die Gemeindegebiete entsprechend der Inanspruchnahme durch das geplante Vorhaben verteilt werden müßten.«