VG Augsburg, vom 19.09.2001 - Vorinstanzaktenzeichen Au 4 K 01.5
Ausweisung von Vorranggebieten für Windkraftanlagen im Flächennutzungsplan - keine Ausschlusswirkung für zur Erweiterung vorgesehene weiße Flächen
BVerwG, Beschluss vom 28.11.2005 - Aktenzeichen 4 B 66.05
DRsp Nr. 2006/7151
Ausweisung von Vorranggebieten für Windkraftanlagen im Flächennutzungsplan - keine Ausschlusswirkung für zur Erweiterung vorgesehene "weiße" Flächen
»Weist der Raumordnungsplan Vorranggebiete aus, die der Nutzung der Windenergie im Plangebiet substanziell Raum schaffen, stehen Flächen, auf denen die Träger der Flächennutzungsplanung weitere Standorte für Windenergieanlagen ausweisen dürfen (so genannte "weiße" Flächen), der Ausschlusswirkung des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB nicht entgegen. Die Ausschlusswirkung erstreckt sich allerdings nur auf die Gebiete, die der Plan als Ausschlusszone festschreibt. Die "weißen" Flächen erfasst sie nicht, weil es in Bezug auf diese Flächen an einer abschließenden raumordnerischen Entscheidung fehlt.«