Auswirkungen der Bauabzugssteuer auf den Werklohnanspruch des Auftragnehmers
OLG München, Beschluss vom 19.01.2005 - Aktenzeichen 13 W 3007/04
DRsp Nr. 2006/10484
Auswirkungen der Bauabzugssteuer auf den Werklohnanspruch des Auftragnehmers
1. Die Anmeldung und Abführung der Bauabzugssteuer lässt den Werklohnanspruch des Auftraggebers grundsätzlich unberührt.2. Erfüllung des Werklohnanspruchs tritt nur dann ein, wenn die Bauabzugssteuer durch den Auftragnehmer direkt an das Finanzamt bezahlt wird.3. Erfüllung tritt dabei erst durch die Bewirkung der Zahlung, nicht schon durch die Anmeldung der Bauabzugssteuer ein.