I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin), eine GmbH, betreibt ein Speditionsunternehmen. Sie verfügte am 31. Dezember 1987 über insgesamt acht Güterfernverkehrskonzessionen (sieben "rote" und eine "blaue" Konzession), die in ihrer Bilanz mit 200.000 DM aktiviert waren.
In der Bilanz zum 31. Dezember 1988 schrieb die Klägerin die bilanzierten Werte auf 0 DM ab. Der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt - FA - ) erkannte diese Abschreibung nicht an und erhöhte das zu versteuernde Einkommen der Klägerin um 200.000 DM.
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