VG Sigmaringen, vom 25.09.1985 - Vorinstanzaktenzeichen 7 K 1519/84
Auswirkungen eines Vorhabens auf das Ortsbild im unbeplanten Innenbereich
VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.09.1989 - Aktenzeichen 8 S 2738/88
DRsp Nr. 2009/19194
Auswirkungen eines Vorhabens auf das Ortsbild im unbeplanten Innenbereich
Mit § 34 Abs. 1 BBauG/BauGB können nur solche Auswirkungen eines Vorhabens auf das Ortsbild abgewehrt werden, die von bodenrechtlicher Relevanz sind (im Anschluß an VGH Baden-Württemberg - Urteil vom 12. Oktober 1983 - 3 S 1525/83 -). Hierzu gehören Beeinträchtigungen, die sich aus der Gebäudehöhe ergeben.